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Wohnen

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Im Bereich „Wohnen“ ermöglichen wir im gesamten Kreis Viersen Wohnen mit Betreuung. Ob ambulant oder in einer unserer Wohnstätten, wir engagieren uns, damit Sie die Wahl haben!

Die Kosten für die Betreuung übernimmt in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung
  • ein nachgewiesener Unterstützungsbedarf
  • eine Einkommens- und Vermögensprüfung


Wir beraten Sie gerne

Über alle Leistungen der Lebenshilfe Kreis Viersen informiert Sie Anne Borkenhagen in einem persönlichen Gespräch im Lebenshilfe-Haus in Tönisvorst-Vorst oder bei einem Hausbesuch. Ihre Kontaktdaten finden Sie unten.

Es besteht die Möglichkeit sich auf unserer Interessierten-Liste „Wohnen“ eintragen zu lassen.

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